Die Schulpflegschaft

Wir, die amtierende Schulpflegschaft, möchten uns kurz vorstellen und einige Informationen loswerden:

1. Vorsitzender
Herr Berghaus (8d)

2. Vorsitzende
Frau Tuleweit (9b)

Die Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie deren Vertreter, die mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.

Der Vorsitzende und seine Stellvertreter (bis zu drei Personen) werden von der Pflegschaft für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Wählbar sind alle Mitglieder der Schulpflegschaft. Außerdem wählt sie aus ihrer Mitte die Vertreter der Elternschaft in der Schulkonferenz (an unserer Schule zurzeit sechs Vertreter) und die Vertreter für die Fachkonferenzen.

Inhalt und Umfang der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ergeben sich aus deren Erziehungsauftrag und aus dem Auftrag der Schule.

Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Schule zu stärken.

Die Beteiligung umfasst Anhörung, Beratungs-, Anregungs- und Vorschlagsrechte.

Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung der Erziehungsberechtigten einberufen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben zweckmäßig ist.

Sie führt jedoch jährlich mindestens eine, maximal zwei Sitzungen durch.

Rechtlich ergeben sich die Aufgaben der Schulpflegschaft aus dem Gesetz über Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) vom 13.12.1977, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08.07.2003, und aus den Verwaltungsvorschriften zum Schulmitwirkungsgesetz (VVzSchMG).

Es geht um Ihre Mitwirkung in der Schule, zum Wohle der Kinder - auch Ihrer Kinder. Sie gehören dazu.

Sollten Sie Fragen, Probleme oder Anregungen haben, können Sie sich gerne per E-Mail an uns wenden. Unsere Telefonnummern erfahren Sie bei Bedarf im Sekretariat.

 

Ein erfolgreiches Schaffen an der THS wünschen 

Dino Berghaus und Nadine Tuleweit