Hitzefrei-Regelung Sommer 2025

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

der Sommer zeigt sich in diesen Tagen von seiner besonders heißen Seite. Damit Ihre Kinder auch bei hohen Temperaturen gut betreut sind, möchten wir Sie hiermit über unsere Regelungen zum Thema Hitzefrei informieren.

Grundlage unserer Hitzefrei-Regelung

Unsere Regelungen stützen sich auf den Runderlass „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen" des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2015 (Nr. 4.5) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Schulgesetz NRW.

Grundsätze

An unserer Schule wird Hitzefrei grundsätzlich nicht pauschal für ganze Tage im Voraus gewährt. Eine ganztägige Freistellung bereits am Morgen, bevor sich die konkrete Wetter- und Raumsituation gezeigt hat, ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Wir orientieren uns vielmehr an den tatsächlichen Bedingungen im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen. Dabei behalten wir die Temperaturen während des Schultages laufend im Blick. Falls es notwendig wird, reagieren wir flexibel.

Rechtlicher Rahmen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Alle Entscheidungen über eine vorzeitige Unterrichtsbeendigung liegen im pädagogischen Ermessen der Schulleitung. Sie werden unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen.

Temperaturrichtlinien

Maßgeblich ist die Temperatur im Klassenraum:

  • Über 27°C: Eine vorzeitige Entlassung kann in Betracht gezogen werden.
  • Unter 25°C: Eine Verkürzung des Unterrichts ist rechtlich nicht zulässig.
  • 25–27°C: Die Schulleitung entscheidet nach pädagogischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Gesichtspunkten.

Wichtiger Hinweis: Auch bei Temperaturen über 27°C erfolgt nicht automatisch eine vorzeitige Entlassung. Die Entscheidung wird stets unter Berücksichtigung aller Umstände individuell getroffen.

Weitere Entscheidungsfaktoren

Neben der Temperatur berücksichtigen wir:

  • die Bauweise der Unterrichtsräume,
  • die Lüftungsmöglichkeiten,
  • die technische Ausstattung sowie
  • die tageszeitliche Entwicklung der Hitze.

So stellen wir sicher, dass jede Entscheidung differenziert und immer im Interesse der Schülerinnen und Schüler getroffen wird.

Besondere Regelung für die Jahrgangsstufen 5 und 6

Für diese Jahrgänge gilt zusätzlich: Eine vorzeitige Entlassung ist nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis möglich. Damit möchten wir gewährleisten, dass jüngere Schülerinnen und Schüler im Falle verkürzter Unterrichtszeiten zuhause zuverlässig betreut werden können.

Weitere wichtige Hinweise

Mensabetrieb:
Der Mensabetrieb mit Mittagsverpflegung wird wie gewohnt angeboten. Somit ist auch bei einem verkürzten Unterrichtsverlauf eine Verpflegung an der Schule sichergestellt.

Sonderregelung am Montag, 30.06.2025:
Unabhängig von Hitzefrei werden wir das Mittagessen an diesem Tag ausnahmsweise bereits nach der 3. Stunde, also ab 11:45 Uhr, anbieten können. So können alle Schülerinnen und Schüler, die ein Essen bestellt haben, dieses noch einnehmen, bevor sie gegebenenfalls früher entlassen werden.

Theodor-Heuss-Schule
Städt. Realschule Solingen

Markus Paster
Felder Str. 35 - 37
42651 Solingen

Telefon: 0212 - 65 98 00
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