Hitzefrei-Regelung Sommer 2025
Rechtlicher Rahmen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Alle Entscheidungen über eine vorzeitige Unterrichtsbeendigung liegen im pädagogischen Ermessen der Schulleitung. Sie werden unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls getroffen.
Temperaturrichtlinien
Maßgeblich ist die Temperatur im Klassenraum:
- Über 27°C: Eine vorzeitige Entlassung kann in Betracht gezogen werden.
- Unter 25°C: Eine Verkürzung des Unterrichts ist rechtlich nicht zulässig.
- 25–27°C: Die Schulleitung entscheidet nach pädagogischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Gesichtspunkten.
Wichtiger Hinweis: Auch bei Temperaturen über 27°C erfolgt nicht automatisch eine vorzeitige Entlassung. Die Entscheidung wird stets unter Berücksichtigung aller Umstände individuell getroffen.
Weitere Entscheidungsfaktoren
Neben der Temperatur berücksichtigen wir:
- die Bauweise der Unterrichtsräume,
- die Lüftungsmöglichkeiten,
- die technische Ausstattung sowie
- die tageszeitliche Entwicklung der Hitze.
So stellen wir sicher, dass jede Entscheidung differenziert und immer im Interesse der Schülerinnen und Schüler getroffen wird.
Besondere Regelung für die Jahrgangsstufen 5 und 6
Für diese Jahrgänge gilt zusätzlich: Eine vorzeitige Entlassung ist nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis möglich. Damit möchten wir gewährleisten, dass jüngere Schülerinnen und Schüler im Falle verkürzter Unterrichtszeiten zuhause zuverlässig betreut werden können.
Weitere wichtige Hinweise
Mensabetrieb:
Der Mensabetrieb mit Mittagsverpflegung wird wie gewohnt angeboten. Somit ist auch bei einem verkürzten Unterrichtsverlauf eine Verpflegung an der Schule sichergestellt.
Sonderregelung am Montag, 30.06.2025:
Unabhängig von Hitzefrei werden wir das Mittagessen an diesem Tag ausnahmsweise bereits nach der 3. Stunde, also ab 11:45 Uhr, anbieten können. So können alle Schülerinnen und Schüler, die ein Essen bestellt haben, dieses noch einnehmen, bevor sie gegebenenfalls früher entlassen werden.