Mitwirkungsgremien
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz (§§ 62-75) sieht für die Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen verschiedene Mitwirkungsgremien vor. Dazu gehören die Schülervertretung (SV), die Schulpflegschaft als Vertretung der Eltern und die Lehrerkonferenz.
Diese drei Gremien entsenden wiederum Vertreter in die Schulkonferenz, die als höchstes schulisches Mitwirkungsorgan in der Regel zweimal im Jahr tagt. An Realschulen von der Größe der THS sitzen in der Schulkonferenz je sechs Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter.