Schul- und Hausordnung der Theodor-Heuss-Schule

Mit dem Eintritt in unsere Schule  gehörst du zu unserer Gemeinschaft aus Schülern, Lehrern und Eltern. Unser gemeinsames Ziel ist es, uns allen ein erfolgreiches Lernen und Arbeiten in einem Schulklima zu ermöglichen, in dem wir uns „zu Hause“ fühlen. Hierzu müssen Schüler, Lehrer und Eltern vertrauensvoll zusammenarbeiten. Deshalb richtet sich diese Vereinbarung gleichermaßen an Schüler, Eltern und Lehrer. Mit dem Eintritt in unsere Schule wird sie ausgegeben und als Zeichen der Akzeptanz von allen drei Seiten unterschrieben. Die Familie erhält eine Kopie.

1. Allgemeine Grundsätze

Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem Schüler und Lehrer gleichermaßen gerne ihren Aufgaben nachgehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird von allen Seiten ein großes Maß an Toleranz, Einsatz und guten Willen gefordert.

Schüler und Lehrer respektieren sich gegenseitig und das Schulklima sollte von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft geprägt sein. Wir respektieren uns auch in den Medien und sozialen Netzwerken. Wir achten auf eine höfliche Ausdrucksweise und korrekte Umgangsformen.

In der Schulgemeinschaft verbieten sich alle Formen von Ausgrenzung, Beleidigung und Gewalt.

An unserer Schule sollen alle Schüler die Möglichkeit haben, gute Leistungen zu erzielen und mit dem Realschulabschluss eine gute Basis für die weitere Berufs- und Schulausbildung zu erreichen. Die Grundlage hierfür bildet ein störungsfreier Unterricht.

Unsere Schule beschreibt sich als multikulturell und tolerant gegenüber allen Religionen. Gleichzeitig leben wir in einem Werteverständnis, das durch das Grundgesetz legitimiert ist und in einer christlichen Tradition steht. In unserer Schule sprechen wir – abgesehen vom Fremdsprachenunterricht – Deutsch.

2. Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchG NRW)

Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugten Personen zu befolgen. § 42 (3) SchG NRW

3. Unterricht an der Theodor-Heuss-Schule

Der Unterricht beginnt pünktlich und wird aus Rücksicht auf andere Lerngruppen nicht vorzeitig geschlossen. Vor der ersten Stunde sind die Unterrichtsräume ab 8:00 Uhr geöffnet und beaufsichtigt.

In der Schule werden keine Kleidungsstücke mit Aufdrucken toleriert, die andere Menschen wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer Sprache und Herkunft, ihrer sexuellen Identität, ihrer religiösen und politischen Anschauung angreifen. Kappen und Mützen werden im Unterricht nicht getragen.

Zu Beginn einer Unterrichtsstunde begrüßen sich Lehrer und Schüler im Stehen als Ausdruck von Respekt und als Ritual eines gemeinsamen Beginns.

Toilettengänge während der Unterrichtszeit sollen vermieden werden, in Ausnahmen holen sich die Schüler einen Schlüssel im Sekretariat.

Im Unterricht wird nicht gegessen. Das Trinken von Wasser ist im Unterricht nach Absprache gestattet. In Fachräumen werden eigene Raum- und Sicherheitsabsprachen getroffen.

4. Smartphones

Smartphones bleiben innerhalb des Schulgeländes ausgeschaltet. Sie dürfen nicht benutzt werden, es sei denn im Sekretariat oder im Unterricht wird hierzu bewusst aufgefordert. In unserer Schule sind alle Ton, Foto- und Bildaufnahmen ohne Zustimmung aller Beteiligten verboten. Hierin kann auch ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten liegen. Bei Regelverstößen im Umgang mit Smartphones kann das Gerät vom Lehrer eingesammelt werden. Mit Angabe von Namen, Klasse und Datum wird es im Sekretariat aufbewahrt, bis die Rückgabe an ein Elternteil erfolgt ist.

Bei Klassenfahrten gilt gem. einem Beschluss der Schulkonferenz vom 28.09.2015 folgende Regelung: „Bei Klassenfahrten in Jahrgangsstufe 5 besteht ein Smartphoneverbot für Schüler. Auch andere Schul- und Klassenfahrten finden ohne Smartphone statt, es sei denn, die Klassenpflegschaft beschließt auf Vorschlag der Klassenleitung aufgrund der Art der Fahrt und des geplanten Programms eine Ausnahme.“

Aus Sicherheitsgründen können Lehrer ihr Smartphone während der Unterrichtszeiten in lautlosem Modus mit sich führen.

Das Thema „Umgang mit privaten Medien“ erlebt in Schule und Gesellschaft eine große Dynamik. Auch der Medienentwicklungsplan der Stadt Solingen sieht eine wachsende Bedeutung für Smartphones und Tablets im Unterricht. Deshalb soll diese Regelung in zweijährigen Abständen von den Mitwirkungsgremien überprüft werden.

5. Gebäude und Schulgelände

Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schüler vor Unterrichtsende nicht möglich, da dadurch jeder Versicherungsschutz erlischt.

Im ganzen Schulgelände herrscht ein uneingeschränktes Rauchverbot.

Wir achten miteinander auf die Sauberkeit aller Räume, Flure und des Außengeländes. Willkürliche Verschmutzungen werden mit Ordnungsdiensten für die Verursacher beantwortet. Nach Beschluss der Schulkonferenz werden Schüler, die beispielsweise ihre Füße an Wänden abstützen oder Schulmöbel beschriften mit einem Beitrag von 20 € in die Verschönerungskasse belangt.

In unserer Schule möchten wir keine Kaugummis, weder im Unterricht, noch unter den Tischen oder auf dem Boden. Individuelle Absprachen bei schriftlichen Überprüfungen sind möglich.

Vor dem Unterricht bleiben die Schüler auf dem Schulhof, das Gebäude ist erst ab 8:00 Uhr zur ersten Stunde und ab 9:10 Uhr zur zweiten Stunde geöffnet.

Die Frühstückspause von 10:20 bis 10:40 Uhr verbringen alle Schüler auf dem Schulhof.

Aus Gründen der Sicherheit dürfen keine Gegenstände auf dem Schulhof geworfen werden, dazu gehören im Winter natürlich auch Schneebälle. Ballspiele sind nur auf dem oberen Schulhof (Hof II) erlaubt.

Regenpausen werden vorher angesagt. In diesem Fall bleiben die Schüler im Raum des letzten Unterrichts und werden kurz vor Ende der Pause entlassen. Schüler, die die Mensa aufsuchen wollen, dürfen das nach Absprache mit dem Lehrer und kehren anschließend wieder zurück. Lehrer beaufsichtigen ihren Raum und den angrenzenden Flurbereich.

Der Aufzug wird nur bei Gehbehinderungen oder für Transporte benutzt, eine Begleitperson darf mitgenommen werden.

Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Gebäude oder Schulgelände nur nach Anmeldung im Sekretariat erlaubt. „Freunde“ aus anderen Schulen können nicht eingeladen werden.

Wertgegenstände, Kleidung und Geld sind durch die Stadt Solingen und uns als Schule nicht versichert, für die sichere Aufbewahrung ist damit jeder Schüler selbst verantwortlich. Höhere Geldbeträge, teure Smartphones und Designerkleidung sind in einem öffentlichen Gebäude wie der Schule am falschen Platz.

6. Ergänzende Regelungen

Einzelne Fachbereiche wie die Naturwissenschaften, Informatik, Technik, Sport, Kunst und Textilgestaltung haben eigene Bestimmungen verfasst. Auch in einzelnen Räumen – wie z.B. dem Lernzentrum oder dem PZ - gelten besondere Absprachen.

Für das Verhalten bei Feueralarm oder Gefährdungslagen gelten Bestimmungen, die den Klassen bekannt sind und regelmäßig trainiert werden.

7. Schulbesuch und Schulpflicht

Das Schulgesetz NRW regelt die Verpflichtung zum Schulbesuch (§ 37 SchG NRW). Die Erfüllung der Schulpflicht obliegt den Eltern, Einschränkungen beginnen mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Die Schule überwacht die Erfüllung der Schulpflicht und leitet bei wiederholten Unregelmäßigkeiten ein Bußgeldverfahren (bis zu 1.000 €) bei der Bezirksregierung in Düsseldorf ein.

Im Krankheitsfall informieren die Eltern die Schule über das Sekretariat umgehend.

Nach Rückkehr des Schülers legt er der Klassenleitung unmittelbar eine Bescheinigung der Eltern oder des Arztes vor.

Nach § 42 (2) SchG NRW kann die Schule eine ärztliche Bescheinigung einfordern, wenn begründete Zweifel bestehen, dass Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird.

Beurlaubungen ab einem Schultag, müssen im Voraus über die Klassenleitung beantragt werden.

Auch häufige Verspätungen stellen eine Verletzung des Schulpflichtgesetzes dar.

Klassenfahrten und Wandertage sind Unterrichtsveranstaltungen und unterliegen uneingeschränkt dem Schulpflichtgesetz in NRW. Die Theodor-Heuss-Schule führt mehrtägige Klassenfahrten in den Jahrgangsstufen 5 und 10 durch.

Auch die Teilnahme am Schwimmunterricht unterliegt der Schulpflicht in NRW und ist für alle Schülerinnen und Schüler in Klasse 5 verpflichtend.

8. Regelverletzungen

Unsere Schulordnung ist eine Vereinbarung unserer Schulgemeinde auf der Grundlage allgemeiner gesellschaftliche Normen und Werte und des Schulgesetzes NRW. Wer ihr zuwiderhandelt, handelt gegen gemeinsam beschlossene Regeln und Ziele. Hieraus müssen im Wiederholungsfall Konsequenzen erfolgen.

Regelverletzungen werden zunächst zwischen Klassenleitung, Schüler und Eltern beraten oder schriftlich angezeigt. Mit pädagogische Maßnahmen (vgl. SchG § 53 (2)) kann auf das Fehlverhalten reagiert werden. Dazu gehören u.a.

  • Ermahnungen und Gespräche
  • Schriftliche Information der Eltern
  • Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde (Schüler nimmt dann am Unterricht einer Nachbarklasse teil)
  • Ausschluss von allen Unterrichtsstunden des Tages nach Rücksprache mit der Schulleitung (Schüler wird von den Eltern abgeholt)
  • Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern
  • Zeitweise Wegnahme von Gegenständen
  • Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung
  • Ordnungsdienste in der Klasse, beim Hausmeister oder in der Mensa

Schwere und wiederholte Verstöße von Schülerinnen und Schülern, die den Schulfrieden der Theodor-Heuss-Schule gefährden und verletzen, führen zu Ordnungsmaßnahmen gem. § 53 (3) SchG NRW. Das sind insbesondere alle Formen von Gewalt, Mobbing, Alkohol- und Drogenmissbrauch. Insbesondere die Beleidigung, Missachtung und Herabwürdigung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern führt zu Ordnungsmaßnahmen, die auch den Verbleib an unserer Schule in Frage stellen können und zum vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss aus der Schulgemeinschaft führen.


Zwischen Eltern, Lehrern und Schülern im Juni 2018 vereinbart und in der Schulkonferenz beschlossen.

J. Blümer (Schulleiter)