Sehr geehrte Eltern,
wir alle haben in den vergangenen Tagen erfahren müssen, mit welcher Geschwindigkeit sich die Gruppe vergrößert hat, die in eine häusliche Quarantäne wechseln musste. Das lag auch daran, dass die Aussagen aus dem Stadtdienst Gesundheit einerseits einen Interpretationsspielraum zuließen und andererseits die Grenzziehung zu Quarantänemaßnahmen sehr ausgeweitet hat. In anderen Kommunen hat es hierbei andere Abläufe und Entscheidungen gegeben.
Die häusliche Quarantäne stellt einerseits einen hohen Infektionsschutz dar, gleichzeitig liegt in ihr aber auch ein Eingriff in die persönlichen Grundrechte. Bei Schülerinnen und Schüler bedeutet eine häusliche Quarantäne zusätzlich einen teilweisen Ausschluss vom schulischen Bildungsangebot.
Der Stadtdienst Gesundheit war in den vergangenen Wochen kaum noch in der Lage, die Rückverfolgung zu leisten bzw. die Kommunikation mit den Betroffenen zeitnah sicherzustellen. In den letzten Tagen musste bereits auf eine Selbsteinschätzung zurückgegriffen werden, die uns allen aber keine verlässliche Grundlage liefert.
Die Stadt Solingen hat aus diesen Gründen in ihrem Schreiben vom 05.11.2020 eine Schärfung der Aussagen zu erforderlichen Quarantänemaßnehmen vorgenommen. Personen der Kategorie II (keine Quarantäneanweisung) sind alle Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, in deren Unterricht sichergestellt ist:
- Umsetzung eines adäquaten Lüftungskonzepts
- Durchgehendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht
Die Schulleitung geht bei weiteren Entscheidungen davon aus, dass in allen Unterrichtsstunden die beiden Bedingungen durchgehend erfüllt werden. Das erleichtert alle Abläufe deutlich. Personen der Kategorie II wird empfohlen:
- einen Covid-19-Test zu machen
- Selbstmonitoring zu betreiben (Habe ich Covid-19 Symptome?)
- Risikogruppen zu meiden (Besuche im Altenheim etc.)
Über schulische Lüftungskonzepte finden sich zahlreiche Hinweise im Netz, die Kernaussage lautet: „Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften.“ Wir verfügen in allen Unterrichtsräumen über Fensteranlagen, die das ermöglichen.
Die bis zum 09.11.2020 ausgesprochenen Quarantänemaßnahmen haben bis zu ihrem Ablauf Bestand.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Blümer
Schulleiter